
Hier finden Sie alle Informationen zur Promotion
an der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften

Promotions-verfahren
Informationen für Promotionsinteressierte

Promotionsverfahren
Informationen für Promotionsinteressierte
Sie wollen promovieren? So geht’s:
Prüfen Sie Ihre Zugangsvoraussetzungen zur Promotion § 5 der Promotionsordnung:
Promotionsordnung Gesellschaftswissenschaften 05.10.2021
Sollten Sie die Zugangsvoraussetzungen zur Promotion nicht erfüllen, vereinbaren Sie bitte ein Beratungsgespräch: https://www.uni-due.de/gesellschaftswissenschaften/wergen.php (externer Link zu archive.org)
Um eine Promotionsbetreuung anzusprechen, sollten Sie wissen, welches Thema Sie weiter erforschen möchten. Dann lesen Sie sich in den Forschungsstand zu Ihrem Thema ein und entwickeln erste Ideen für eine Fragestellung mit wissenschaftlicher Relevanz. Sprechen Sie die Promotionsbetreuer*innen unserer Fakultät an. Diese finden Sie mit ihren Forschungsschwerpunkten auf der Seite: https://www.uni-due.de/gesellschaftswissenschaften/promotion_ansprechpartner.php
Nachdem Sie ein Betreuungsverhältnis abgesprochen haben, entwickeln Sie ein Exposé zur Promotion. Hinweise zum Erstellen von Exposés finden Sie hier: https://www.uni-due.de/imperia/md/content/dok-net/hinweise_zum_erstellen_von_expos__s.pdf
Kumulative Promotion
Sollten Sie kumulativ promovieren wollen, beachten Sie bitte § 9 der Promotionsordnung. Um die Zulassung zu einer kumulativen Promotion zu erhalten, reichen Sie bitte zusätzlich zu allen anderen Unterlagen eine Beschreibung der geplanten Publikationsstrategie ein (§ 9 Absatz 2 Buchstabe e der Promotionsordnung).
Zur Promotion anmelden? So geht’s:
Sie finden alle nötigen Formulare auf der folgenden Seite.
Reichen Sie Ihre kompletten Unterlagen inkl. beglaubigter Zeugniskopien per Post, oder im Dekanat bei Frau Pointner LF 192 und per Mail bei jutta.wergen@uni-due.de ein.
Wenn Sie durch den Promotionsausschuss in die Promovierendenliste aufgenommen sind, sollen Sie sich nach der Einschreibeordnung der UDE als Promotionsstudierende:r einschreiben: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/ (externer Link zu archive.org). Dazu benötigen Sie die Bescheinigung des Promotionsausschusses.
Wenn Sie durch den Promotionsausschuss in die Promovierendenliste aufgenommen sind, können Sie sich optional als Promotionsstudierende:r einschreiben: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/ (externer Link zu archive.org). Dazu benötigen Sie die Bescheinigung des Promotionsausschusses.
Informationen und Verweise zu den Formularen
Formulare für die Zulassung zur Promotion:
- Promotionsordnung Gesellschaftswissenschaften vom 05.10.2021
- Hinweise zum Erstellen von Exposés für die Zulassung zum Promotionsverfahren und zu den Promotionsvorbereitenden Studien (externer Link zu archive.org)
- Betreuungsvereinbarung (externer Link zu archive.org)
- Betreuungsvereinbarung engl.
- Muster Promotionsbetreuung
- Musterantrag für die Zulassung zum Promotionsverfahren
- Muster zur Erklärung „Kommerzielle Promotionsberatung“ (externer Link zu archive.org)
Immatrikulationspflicht für Promovierende ab dem WS 2021/22 Nach § 1 Abs. 3 der zuletzt am 21. April 2021 geänderten Einschreibungsordnung der Universität Duisburg-Essen müssen sich an der UDE Promovierende ab dem Wintersemester 2021/22 immatrikulieren.
Promotionsvorbereitende Leistungen
Promotionsinteressierte, die nicht die formalen, bzw. fachlichen Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen, können einen Antrag zur Erbringung von promotionsvorbereitenden Leistungen stellen.
- Promotionsvorbereitenden Studien (externer Link)
- Musterantrag für die Zulassung zu den promotionsvorbereitenden Leistungen (Betreuer*innen) (externer Link)
- Musterantrag für die Zulassung zu den promotionsvorbereitenden Leistungen (Promovierende) (externer Link)
Qualifizierungsleistungen
- Allgemeine Regelungen zu den anzuerkennenden Qualifizierungsleistungen gemäß § 7 der Promotionsordnung der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften (externer Link)
- Auflistungen der Leistungen der Qualifzierungsphase (externer Link)
- Bestätigung der überfachlichen Qualifizierungsphase (externer Link)
Einreichung einer kumulativen Dissertation
- Merkblatt für die Einreichung einer kumulativen Dissertation an der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Universität Duisburg-Essen (externer Link)
- Beiblatt zu den Erklärungen der Koautor*innen (externer Link)
- Erklärung der/des Ko-Autor*in (externer Link)
- Informationen zur Art der Review-Verfahren der Beiträge zur Dissertation (externer Link)
Einreichung der Dissertation (Promotionsordnung 2021)
- Musterantrag für die Zulassung zur Promotionsprüfung (externer Link)
- Muster für die Erklärung zur Promotion (externer Link)
- Titelblatt der Dissertation PO 2021 (externer Link)
Zur Promotion einschreiben
Sobald Sie zur Promotion zugelassen sind, sollten Sie sich auch zur Promotion einschreiben. Alle Informationen dazu finden Sie hier: https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/promotion.shtml (externer Link zu archive.org)
Informationen für die Einreichung der Dissertation
Die Informationen zur Einreichung finden Sie in § 7 der Promotionsordnung
Bei Abgabe der fertigen Dissertation reichen Sie bitte ein:
- Antrag auf Zulassung zur Promotionsprüfung. Den können Sie als Musterantrag für die Zulassung zur Promotionsprüfung bei den Formularen zur Promotion herunterladen.
- Eine kurze Zusammenfassung der Dissertation in deutscher und englischer Sprache. Bitte die Zusammenfassung nicht in die Dissertation einbinden sondern extra dazu legen.
- Eine Erklärung,
– dass Sie Ihre eingereichte Dissertation selbstständig verfasst haben
– ob vorausgegangene Promotionsverfahren in dem betreffenden Fach oder in einem anderen Fach endgültig gescheitert sind
– dass Sie bei der Abfassung der Dissertation nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche gekennzeichnet haben
– dass Sie die Dissertation in keinem anderen Promotionsverfahren eingereicht haben
Ein Muster für die Erklärungen zur Dissertation finden Sie ebenfalls auf der Seite für Formulare.
Drei Exemplare der Dissertation in gedruckter Form PLUS ein Exemplar in elektronischer Form per mail an dekanat@gesellschaftswissenschaften.uni-due.de
Sie können die kompletten Unterlagen persönlich einreichen oder aber auch per Post senden. Persönlich entgegen nimmt die Unterlagen Dr. Jutta Wergen im Dekanat LF 164 entgegen.
Oder Sie senden die Unterlagen an folgende Adresse:
Universität Duisburg-Essen
Dr. Jutta Wergen
Koordinator*in Graduiertenförderung der Fakultät der Gesellschaftswissenschaften
Telefon: (0203) 379 – 1143
Raum: LF 164
Lotharstraße 65
47057 Duisburg

Personen und Programme
Ansprechpersonen
Hier finden Sie alle Ansprechpersonen für Ihre Promotion in den Gesellschaftswissenschaften. Bei inhaltlichen Fragen und Problemen sprechen Sie bitte Ihren/Ihre Promotionsbetreuer*in an. Wenn Sie Hilfe bei der Suche nach einem/einer Promotionsbetreuer*in benötigen, nehmen Sie Kontakt mit der Graduiertenförderung der Fakultät auf.
Name | Raum | Telefon | |
Formaler Ablauf zu den promotionsvorbereitenden Leistungen und Zulassung zum Promotionsverfahren §6 |
|||
Dr. Jutta Wergen Terminvereinbarung per E-Mail |
LF 164a | 0203 / 379 1143 | jutta.wergen@uni-due.de |
Einreichung der Dissertation und Zulassung zur Promotion §7 | |||
Dr. Jutta Wergen | LF 164a | 0203 / 379 1143 | jutta.wergen@uni-due.de |
Promotionsberatung und Coaching | |||
Dr. Jutta Wergen | LF 164a | 0203 / 379 1143 | jutta.wergen@uni-due.de |
Verwaltung |
|||
Natascha Pointner | 0203 / 379 2739 | natascha.pointner@uni-due.de | |
Ombudsperson für Promovierende |
|||
Prof. Dr. Frank Kleemann | LF 355 | 0203 / 379 2739 | frank.kleemann@uni-due.de |
Dr. Toralf Stark |
LF 338
|
0203 / 379 1562 | |
Promotionsausschuss der Fakultät |
|||
Prof. Dr. Nicolai Dose (Vorsitz) |
LF 187 | 0203 / 379 2153 | nicolai.dose@uni-due.de |
Dr. Ingmar Hagemann | LF 321 | 0203 / 379 2040 | ingmar.hagemann@uni-due.de |
Prof. Dr. Michael Kaeding |
LE 328 | 0203 / 379 2050 | michael.kaeding@uni-due.de |
Prof. Dr. Ute Klammer |
LF 506 | 0203 / 379 1827 | ute.klammer@uni-due.de |
Markus Kohlmeier |
LF 386 | 0203/ 379 3745 | markus.kohlmeier@uni-due.de |
Prof. Dr. Miriam Rehm | LE 407A | 0203/ 379 4324 | miriam.rehm@uni-due.de |
Promotionsprogramme
- AREA Ruhr Graduate School Transnational Institution Building and Transnational Identities in East Asia
- Gerhard Mercator Graduiertenkolleg Weltoffenheit, Toleranz und Gemeinsinn
- IAQ Rhein Ruhr Kolloquium zur Arbeit mit WSI
- International Max Planck Research School of the Social and Political Constitution of the Economy (IMPRS)
- INEF Promotionskolleg Internationale Beziehungen/ Friedens- und Entwicklungsforschung
- Promotionskolleg „Die Politische Ökonomie der Ungleichheit“ (Hans Böckler Stiftung)
- Sozialwissenschaftliche Promotionswerkstatt Rhein-Ruhr
- Zukunftskolleg NRW

Förderung der Promovierenden und PostDocs
Fördergelder beantragen – so geht’s:
Warum?
Die Fakultät für Gesellschaftswissenschaften ist bestrebt, Mitarbeitende in der Qualifizierungsphase zu fördern und bei Ihren Forschungsaktivitäten zu unterstützen.
Was?
Gefördert werden Publikationen, Konferenzen, Weiterbildungen sowie die Veröffentlichung von Dissertationen
Promovierende: Für Promovierende werden folgende Förderungen ermöglicht.
Beantragt werden können:
- Bis zu 1500 € für Publikationskosten (z. B. Open Access)
- Bis zu 1000 € für Konferenzbesuche mit aktiver Teilnahme (z. b. Vortrag, Poster)
- Bis zu 1000 € für Weiterbildungen (Summer School, Methodenschulungen)
- Bis zu 500€ Druckkostenzuschuss für die Dissertation
Postdocs: Für Post-Doktorand*innen werden folgende Förderungen ermöglicht:
- Bis zu 1500 € für Publikationskosten (z. B. Open Access)
- Bis zu 1000 € für Konferenzbesuche mit aktiver Teilnahme (z. b. Vortrag, Poster)
- Bis zu 1000 € für Weiterbildungen (Summer School, Methodenschulungen)
- Bis zu 3000 € Antragstellung für Drittmittel (z.B. für Hilfskräfte)
Wie? So geht’s:
Antragstellung:
► Antragsberechtigt sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fakultät für Gesellschaftswissenschaften
► Bitte füllen Sie das elektronische Antragsformular vollständig aus und drücken Sie auf den „Submit-Button“.
► Bei der Antragstellung für Drittmittel fügen Sie bitte eine Skizze des Forschungsprojektes bei.
► Mit der Versendung Ihres Antrags erhält Ihr*e Dienstvorgesetzte*r eine automatische Nachricht, die er*sie bestätigen muss, um die Antragstellung abzuschließen.
► Anschließend prüft das Dekanat den Antrag und informiert Sie über die Bewilligung.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt im Nachgang an Ihre durchgeführte Maßnahme. Das heißt, Sie treten zunächst in Vorleistung. Anschließend reichen Sie die Zahlungsbelege im Original unter Angabe Ihrer Kontonummer dem für Sie zuständigen Sekretariat ein. Für die Rückerstattung füllt das Sekretariat den Kontierungsbeleg (bis auf die Kostenstelle) aus und reicht ihn zur weiteren Prüfung und Finalisierung im Dekanat ein. Das Dekanat veranlasst die abschließende Rückzahlung auf Ihr Konto.
Zusammengefasst:
► Antrag elektronisch stellen
► Forschungsprojekt durchführen
► Originalrechnung mit Angaben zum digitalen Antrag (Projekt) an Ihr Sekretariat geben
(kleiner Tipp: Im Fall von Rückerstattungen von Teilrechnungen, empfehlen wir, beim Rechnungssteller die Rechnung in zweifacher Ausfertigung (mit Duplikat) anzufordern (z.B. als weiterer Nachweis für das Finanzamt, das ebenfalls Originalbelege verlangt).
► Die Erstattung erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto
Antragsformular:
Hilfen zur Promotion
Unter folgendem Link gelangen Sie zu unseren Hilfeseiten zur Promotion:
UB-Angebote zur „guten wissenschaftlichen Praxis“ (externer Link zu archive.org)