Während des Studiums ist eine berufspraktische Tätigkeit bzw. ein berufsfeldbezogenes Praktikum in Vollzeit im Umfang von mindestens sechs Wochen zu absolvieren (siehe § 11 der Prüfungsordnung).
Für diese Tätigkeit werden den Studierenden 7 ECTS-Credits angerechnet (ohne Note).
Eine Aufteilung des Praktikums in mehrere Teilabschnitte sowie das Absolvieren eines Teilzeitpraktikums sind jeweils nicht möglich. Ausschließlich beim Vorliegen eines persönlichen Härtefalls im Sinne von § 24 der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Politikwissenschaft, können durch den Prüfungsausschuss auf Grundlage eines begründeten Antrags Abweichungen gewährt werden, bei denen das Praktikum in Teilzeit absolviert oder in zwei dreiwöchige Teilabschnitte gegliedert werden kann. Über entsprechend begründete Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss.
Das Praktikum (inklusive: Praktikumsbericht, eidesstattliche Erklärung über das selbsständige Verfassen des Berichtes, Praktikumsbescheinigung oder Kopie des Praktikumszeugnisses) ist spätestens sechs Monate nach dessen Beendigung nachzuweisen. Das nachgewiesene und beim Prüfungsamt verbuchte Pflichtpraktikum ist zudem Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelor-Arbeit.
Der Studienplan sieht das Praktikum für die vorlesungsfreie Zeit im Anschluss an das 4. Semester vor. Die Studierenden sind aber frei, es in jeder anderen vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Es können mehrere Praktika absolviert werden; allerdings kann nur eins als berufspraktische Tätigkeit angerechnet werden.
Ansprechperson in Sachen Praktikum: Dipl. Soz.-Wiss. Stefanie Delhees
Einschlägigkeit
Bei der Beurteilung, ob eine Tätigkeit als berufsfeldbezogenes Praktikum anerkannt werden kann, ist nicht nur die Einschlägigkeit der Institution zu berücksichtigen, bei der das Praktikum absolviert wird, sondern auch die Einschlägigkeit der ausgeübten Tätigkeiten. Als einschlägig sind Berufsfelder anzuerkennen, innerhalb derer zur Ausübung der beruflichen Aufgaben und Tätigkeiten auch politikwissenschaftliches Wissen benötigt wird. Zudem sollen möglichst Erfahrungen mit der Umsetzung und Anwendung politikwissenschaftlichen Wissens in der Praxis gesammelt werden. Letztlich soll das Praktikum auch dazu anregen, politikwissenschaftliche Fragestellungen fürs Studium zu entwickeln.
Praktikumsbericht
Über das Praktikum ist ein Bericht zu verfassen. Er dient einerseits dem Nachweis der Einschlägigkeit des absolvierten Praktikums und soll andererseits zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, die im Praktikum gesammelten Erfahrungen in einen Bezug zu setzen zu den Inhalten des politikwissenschaftlichen Studiums. Der Bericht hat die Form eines eigenständig verfassten Erfahrungsberichts im Umfang von min. fünf bis max. sieben Seiten plus Deckblatt und Inhaltsverzeichnis und muss Informationen zu folgenden Aspekten des Praktikums enthalten:
- Beschreibung der Institution, die den Praktikumsplatz gestellt hat;
- Beschreibung des Einsatz-, Aufgaben- und Tätigkeitsbereichs (u. a. allgemeine Aufgaben, Tätigkeiten und Stellenwert dieses Bereiches, organisatorische Einbindung in die Institution; personelle Ausstattung);
- Art der Betreuung während des Praktikums (u. a. prozessorientierte oder ergebnisorientierte Betreuung? Bewertung der Betreuung; Inhalt des Abschlussgespräches);
- Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten und Reflexion über den Stellenwert der politikwissenschaftlichen Ausbildungsinhalte (u. a. Welche Aufgaben wurden wie erledigt? Wann und warum waren die im Studium erworbenen Kompetenzen und das im Studium erworbene politikwissenschaftliche Wissen notwendig und/oder nützlich?)
- Entwicklung politikwissenschaftlicher Fragestellungen und Hypothesen vor dem Hintergrund des Praktikums (u. a. welche für die Politikwissenschaft interessante Beobachtungen wurden während des Praktikums gemacht? Entwicklung von politikwissenschaftlichen Forschungsfragen und Aufstellung von Hypothesen aus dem Kontext des Einsatz-, Aufgaben und Tätigkeitsbereichs);
- Anregungen für die Entwicklung der universitären Ausbildungsinhalte.
Es wird empfohlen, dass bereits die Gliederung des Praktikumsberichts die oben genannten Aspekte widerspiegelt.
Zudem wird dringend empfohlen, dass die Studierenden den Praktikumsbericht oder Teile davon schon während des Praktikums oder direkt im Anschluss an das Praktikum schreiben.
Der Praktikumsbericht muss ein Deckblatt mit den folgenden Informationen enthalten: Name, Anschrift, Matrikelnr., Tel.nr., E-Mail-Adresse, Semester, Datum, Zeitraum des Praktikums, Praktikumsgeber. Dem Praktikumsbericht ist eine eidesstattliche Erklärung über das selbstständige Verfassen beizufügen.
Zudem ist eine vom Praktikumsgeber im Anschluss an das Praktikum ausgestellte Bescheinigung beizufügen, aus der die Praktikumsinstitution mit Anschrift sowie der Zeitraum des absolvierten Praktikums hervorgehen (dies kann auch das Praktikumszeugnis sein). Der Bericht wird nicht benotet.
Der Praktikumsbericht ist – als Nachweis der Absolvierung des Pflichtpraktikums – spätestens sechs Monate nach Beendigung des Praktikums mit sämtlichen erforderlichen Anhängen in digitaler Fassung per E-Mail in Form eines pdf-Dokuments bei Stefanie Delhees (sdelhees@gmx.de) einzureichen. Alternativ kann er in Papierfassung bei Frau Delhees oder im IBZ bei Jürgen Bäumer oder Ray Hebestreit abgegeben werden. In diesem Fall ist er bitte ungebunden einzureichen, da er in einem Ordner abgeheftet wird.